Rechtliche Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit
A. Allgemeine Beschreibung
Die KlaRVerwaltung GmbH ist bemüht, ihre Website www.klarverwaltung.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Website ist auf Kassensoftware und Kassensysteme spezialisiert. Die Website ermöglicht die Anbahnung eines Kaufs von Softwarelizenzen und Kassensystemen. Kunden können auf der Website über Formulare individuelle Anfragen für verschiedene, unverbindliche Angebote erstellen und absenden. Die Anfragen werden von der KlaRVerwaltung GmbH anschließend an autorisierte Kassenfachhändler weitergeleitet. Weitere Beratung und der Kauf finden dann beim Kassenfachhändler vor Ort statt.
Die Website bietet auch einen geschützten Fachhandelsbereich, der ausschließlich registrierten Kunden zur Verfügung steht. Nach abgeschlossener, erfolgreicher Anmeldung erhalten registrierte Kunden Zugang zu diesem geschützten Fachhandelsbereich, in dem Lizenzen und weiterführende Informationen bereitgestellt werden. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.klarverwaltung.de.
Im Hinblick auf den Anwendungsbereich des BFSG ist zudem Folgendes zu beachten: Die Website richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die darauf angebotenen Produkte sind typischerweise nur für Unternehmen sinnvoll. Das BFSG gilt im Bereich des Online-Handels nur gegenüber Verbrauchern (also Privatpersonen), nicht gegenüber Geschäftskunden. Daher wird diese Erklärung zur Barrierefreiheit freiwillig und vorsorglich veröffentlicht.
B. Allgemeine Informationen zum Anbieter gem. Art. 246 EGBGB
KlaRVerwaltung GmbH
Schönfelder Weg 23-31
16321 Bernau
Telefon: 03338 - 33 88 110
E-Mail: info@klarverwaltung.de
C. Gesetzliche Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus §§ 3, 14 BFSG und der Anlage 3 zum BFSG, unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Danach müssen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies bedeutet:
- Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung müssen bereitgestellt werden und Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen barrierefrei sein (§ 19 BFSGV) Bei einer visuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und keine Farbunterscheidung erfordert.
- Bei einer auditiven Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.
- Bei einer Bedienungsform durch stimmliche Eingabe, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine stimmliche Eingabe erfordert.
- Bei einer manuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine feinmotorische Steuerung oder Bedienung erfordert und die Bedienelemente müssen sich in Reichweite der Nutzer befinden.
- Bedienungsformen, die fotosensitive Anfälle auslösen, sind zu vermeiden.
- Es muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.
- Die Privatsphäre der Nutzer bei der Verwendung der Barrierefreiheitsfunktionen muss gewahrt bleiben.
D. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG
Unsere Website orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2, Level AA und wird fortlaufend auf Barrierefreiheit hin überprüft und optimiert.
Die Inhalte unserer Website können über verschiedene Bedienungsformen wahrgenommen werden, so stellen wir sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen auch von Nutzern mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen wahrgenommen und verwendet werden können. Zu den von uns implementierten Bedienungsformen gehören:
- Mehrere Sinneskanäle: Visuelle Informationen werden, soweit verfügbar, durch Textalternativen unterstützt (z. B. für Bilder, Symbole und Schaltflächen).
- Mehrere Interaktionsmethoden: Sämtliche Funktionen sind ausschließlich über die Tastatur bedienbar. Unsere Website kann ohne Feinmotorik genutzt werden (z. B. über Tab- Navigation und sichtbaren Fokus).
- Schutz vor Anfällen und Reizen: Wir vermeiden blinkende Inhalte, starke Animationen und komplexe Übergänge, die empfindliche Nutzer ablenken oder schädigen könnten.
- Konsistente und klare Navigation: Die Website weist eine logische Struktur mit Überschriften, Listen und Bereichen (Landmarks) auf, um Screenreader-Nutzer und Personen mit kognitiven Einschränkungen zu unterstützen.
- Kontrast und Skalierbarkeit von Text: Wir erfüllen die erforderlichen Mindestkontrastverhältnisse für Texte und Bedienelemente. Die vollständige Unterstützung des Zoomens von Inhalten bis zu 200 % ohne Funktionsverlust ist auf der gesamten Website einheitlich implementiert.
- Fehlervermeidung und -unterstützung: Die Formularvalidierung nutzt klare, spezifische Fehlermeldungen. Eingabefelder sind programmatisch für unterstützende Technologien beschriftet, und Fehlermeldungen werden über ARIA-Live-Regionen angekündigt.
- Responsive Design: Die Website wird für die Nutzung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen und -ausrichtungen angepasst (z.B. mobile Geräte im Hoch-/Querformat).
Zusätzlich stellen wir sicher, dass unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Sicherheitsfunktionen für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ausgestaltet sind. Zu diesem Zwecke haben wir folgende Maßnahmen implementiert:
- Barrierefreie Formulareingabefelder: Alle Eingabefelder (z. B. E-Mail, Passwort, Zahlungsinformationen) sind programmatisch mit <label>, aria-label oder aria-labelledby beschriftet, um die Kompatibilität mit Screenreadern sicherzustellen.
- Klare und spezifische Fehlermeldungen: Validierungsfehler werden mit aria-errormessage und ARIA-Live-Regionen angekündigt, sodass Nutzer Probleme ohne Verwirrung erkennen und beheben können.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Formularinteraktionen, einschließlich Tab-Navigation, Dropdowns sowie Auswahl von Checkboxen und Radiobuttons, können ausschließlich über die Tastatur erfolgen.
- Semantische Struktur: Loginprozesse verwenden semantisches HTML (z. B. <form>, <fieldset>, <legend>) sowie ARIA-Rollen, um verständliche Interaktionen und Statusrückmeldungen zu gewährleisten.
E. Barrieren melden und Feedbackmöglichkeit
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.klarverwaltung.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
- E-Mail: info@klarverwaltung.de
- Postanschrift:
KlaRVerwaltung GmbH,
Schönfelder Weg 23-31
16321 Bernau
F. Marktüberwachungsbehörde
Als Marktüberwachungsstelle der Länder haben die Bundesländer die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Sachen-Anhalt gegründet.
Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel.: (0391) 567-6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de